
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Welchen brauche ich?
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis (basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch) und den Bedarfsausweis (basiert auf einer technischen Gebäudeanalyse).
- Der Bedarfsausweis ist Pflicht für unsanierte Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 sowie für Neubauten (da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen). In allen anderen Fällen haben Sie die freie Wahl. [GEG §80 ↗]
- Der Verbrauchsausweis kostet bei WirErstellenIhrenEnergieausweis.de 65,90 EUR (Wohngebäude) bzw. 75,90 EUR (Nichtwohngebäude) inkl. MwSt. Der Bedarfsausweis für Wohngebäude beginnt bei 290,00 EUR inkl. MwSt. [→ Alle Preise ansehen]
- Beide Ausweistypen sind 10 Jahre gültig und werden beim [Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ↗] registriert.
- Ohne gültigen Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung können Bussgelder von bis zu 10.000 EUR anfallen. [GEG §108 ↗]
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht einen Energieausweis. Doch welchen? Die Begriffe „Verbrauchsausweis" und „Bedarfsausweis" sorgen regelmässig für Verwirrung — dabei ist die Entscheidung in den meisten Fällen einfacher als gedacht. In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen beiden Ausweistypen, zeigen wann welcher Pflicht ist, was er kostet und helfen Ihnen mit einem Schnell-Check bei der Entscheidung.

Was ist ein Verbrauchsausweis?
Ein Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes der letzten drei Jahre abbildet. Er zeigt, wie viel Energie die Bewohner im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser verbraucht haben — und ist damit die einfachste und günstigste Variante. Der Verbrauchsausweis eignet sich besonders für Eigentümer, die ihren Energieausweis schnell und unkompliziert benötigten. Die Erstellung ist oft innerhalb von 24 Stunden möglich, da keine aufwändige technische Analyse des Gebäudes erforderlich ist.
Wichtig zu wissen: Da der Verbrauchsausweis auf dem Heizverhalten der Bewohner basiert, kann das Ergebnis schwanken. Ein sparsamer Haushalt kann einen guten Wert erzielen, obwohl das Gebäude schlecht gedämmt ist — und umgekehrt. Der Wert wird zwar mit einem Klimafaktor bereinigt (um regionale Wetterdifferenzen auszugleichen), das individuelle Heizverhalten fliesst aber direkt ein.
Was Sie für den Verbrauchsausweis bereithalten sollten
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (z. B. 2023, 2024, 2025) — also Ihre Gas-, Öl- oder Fernwärmerechnung
- Für Nichtwohngebäude benötigen Sie zusätzlich die Stromkostenabrechnungen
- Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
- Wohnfläche und Adresse
- Gebäudetyp (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- Angaben zum Zustand: Sind Fenster, Dach, Außenwände und Kellerdecke gedämmt? (einfache Ja/Nein-Fragen)
- Falls zutreffend: Informationen zu Leerständen im Abrechnungszeitraum
Die meisten dieser Angaben haben Sie als Eigentuemer bereits vorliegen. Unser Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch alle Fragen — Sie benötigen dafür in der Regel nur Ihre Heizkostenabrechnung. [Wie die Online-Beantragung im Detail funktioniert, erklären wir in unserem Schritt-fuer-Schritt-Ratgeber. → ](/blog/in-5-schritten-zum-rechtsgueltigem-energieausweis-online-beantragung)
Wichtig — Leerstand beachten: Wenn die Leerstandsrate während des Abrechnungszeitraums 30 % übersteigt, ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig. Dabei zählt nicht nur die leerstehende Fläche, sondern auch die Dauer des Leerstands — beides zusammen ergibt die Leerstandsrate. Der Grund: Bei hohem Leerstand sind die Verbrauchsdaten nicht aussagekräftig genug für eine belastbare Bewertung. In diesem Fall benötigen Sie einen Bedarfsausweis. [→ Bedarfsausweis ab 290,00 EUR bestellen]
Vorteile und Nachteile des Verbrauchsausweises
Vorteile:
- Günstig: Ab 65,90 EUR (Wohngebäude) bzw. 75,90 EUR (Nichtwohngebäude) inkl. MwSt. [→ Preise ansehen]
- Schnell: Erstellung oft innerhalb von 24 Stunden möglich, mit Express-Bestellung bis 16 Uhr sogar am selben Werktag
- Einfach: Benötigte Unterlagen liegen meistens schon vor
- Online möglich: Kein Vor-Ort-Termin nötig
Nachteile:
- Subjektiv: Das Ergebnis hängt vom Heizverhalten der Bewohner ab
- Weniger aussagekräftig: Ein schlecht gedämmtes Haus kann einen guten Wert haben, wenn kaum geheizt wurde
- Nicht immer zulässig: Bei bestimmten Altbauten ist der Verbrauchsausweis gesetzlich nicht erlaubt (siehe Abschnitt „Wann ist welcher Pflicht?")
Was ist ein Bedarfsausweis?
Ein Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften — unabhängig davon, wer darin wohnt oder wie geheizt wird. Er berechnet den theoretischen Energiebedarf nach dem genormten Verfahren der DIN V 18599. Der Bedarfsausweis liefert damit eine objektive, vergleichbare Bewertung: Zwei identische Gebäude erhalten denselben Wert, egal ob sie von einer sparsamen Einzelperson oder einer vierköpfigen Familie bewohnt werden. Für die Erstellung analysieren unsere zertifizierten Energieberater die gesamte Gebäudehülle — von der Dämmung über die Fenster bis zur Heizungsanlage. Diese Analyse macht den Bedarfsausweis aufwändiger, aber auch deutlich aussagekräftiger.
Was Sie für den Bedarfsausweis bereithalten sollten
Beim Bedarfsausweis werden mehr Angaben benötigt, weil das Gebäude technisch bewertet wird. Keine Sorge — Sie müssen kein Experte sein. Unser Online-Formular führt Sie durch alle Fragen und erklärt jeden Schritt. Wenn Sie sich die Dateneingabe nicht selbst zutrauen, können Sie auch unsere Expertenunterstützung nutzen: Sie laden Ihre Unterlagen und Fotos hoch, und unsere zertifizierten Energieberater übernehmen den Rest.
Angaben zum Gebäude:
- Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten und Adresse
- Aussenwände: Woraus bestehen sie (z. B. Ziegel, Beton)? Wurden sie gedämmt?
- Dach: Welche Dachform? Ist es gedämmt?
- Keller: Unterkellert? Beheizt? Kellerdecke gedämmt?
- Fenster: Welches Material (Holz, Kunststoff)? Einfach-, Zweifach- oder Dreifachverglasung? Ungefähres Einbaujahr?Unknown Node
Angaben zur Heizung und Technik:
- Heizungsanlage: Energieträger (z. B. Gas, Öl), Baujahr
- Warmwasser: Wird es über die Heizung erzeugt oder separat?
- Falls vorhanden: Solaranlage, Lüftungsanlage, Photovoltaik
Fotos und Unterlagen zum Hochladen:
- Fotos der Fassade, Fenster, Heizungsanlage und des Dachstuhls
- Baupläne & Grundrisse
Für Nichtwohngebäude benötigen Sie statt der Wohnfläche die Bruttogrundfläche sowie Angaben zur Gebäudenutzung (z. B. Büro, Einzelhandel, Gastronomie). Die weiteren Details stimmen unsere Energieberater anschliessend mit Ihnen ab.
Vorteile und Nachteile des Bedarfsausweises
Vorteile:
- Objektiv: Der Wert ist unabhängig vom Nutzerverhalten und damit 100 % vergleichbar
- Aussagekräftig: Zeigt die tatsächlichen energetischen Schwachstellen des Gebäudes auf
- Immer zulässig: Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäudetypen zugelassen
- Hilfreich bei Sanierungsplanung: Die Ergebnisse zeigen, wo Verbesserungen den größten Effekt hätten
Nachteile:
- Teurer: Ab 290,00 EUR für Wohngebäude (nach Gebäudegröße gestaffelt)
- Längere Bearbeitungszeit: Die technische Analyse dauert in der Regel 3–5 Werktage
- Mehr Unterlagen nötig: Informationen zur Bausubstanz müssen zusammengetragen werden
Welchen Energieausweis brauche ich? Schnell-Check
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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Wann ist welcher Pflicht?
Die Grundregel im Gebäudeenergiegesetz [GEG §80 ↗] lautet: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. In den meisten Fällen haben Sie die freie Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Es gibt allerdings drei wichtige Ausnahmen.
Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist
1. Bei Neubauten
Für Neubauten ist der Bedarfsausweis die einzige Option. Der Grund ist einfach: Ein Verbrauchsausweis basiert auf den Energieabrechnungen der letzten drei Jahre — bei einem Neubau liegen diese Daten noch nicht vor. Daher muss die energetische Qualität über eine technische Gebäudeanalyse (Bedarfsausweis) nachgewiesen werden. In der Regel wird der Bedarfsausweis bereits im Rahmen des Bauantrags bzw. der Baufertigstellung erstellt.
2. Bei unsanierten Altbauten (< 5 WE, vor 1977)
Der Gesetzgeber schreibt den Bedarfsausweis ausserdem vor, wenn alle vier der folgenden Kriterien zutreffen:
- Es handelt sich um ein Wohngebäude
- Das Gebäude hat weniger als 5 Wohneinheiten (also 1–4 Wohnungen)
- Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt
- Das Gebäude wurde nicht so saniert, dass es mindestens den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erreicht
Im Klartext: Für die meisten unsanierten Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und kleineren Mehrfamilienhäuser, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ein Verbrauchsausweis ist in diesen Fällen nicht zulässig.
3. Wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen
Laut [GEG §82 ↗] ist ein Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren vorliegen. Ist das nicht der Fall — etwa nach einem Eigentümerwechsel, bei einer bisher unvermieteten Immobilie oder bei einer Leerstandsrate von über 30 % im Abrechnungszeitraum — können die Verbrauchsdaten nicht als belastbare Grundlage dienen. Dann ist der Bedarfsausweis die einzige Option.
Wann Sie die freie Wahl haben
In allen anderen Fällen können Sie frei wählen — Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis:
- Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten (unabhängig vom Baujahr)
- Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 1. November 1977
- Sanierte Altbauten, die nachweislich den Standard der WSchV 1977 erreichen
- Alle Nichtwohngebäude (Büros, Einzelhandel, Gewerbe, öffentliche Gebäude)
Wenn Sie die Wahl haben und einen schnellen, günstigen Nachweis benötigen, ist der Verbrauchsausweis die pragmatische Lösung. Wenn Sie die energetische Qualität Ihres Gebäudes objektiv bewerten möchten — etwa für eine Sanierungsplanung oder einen höherpreisigen Verkauf — bietet der Bedarfsausweis mehr Aussagekraft.
Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht
Für einige Gebäude besteht generell keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises:
- Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Denkmalgeschützte Gebäude (nach Landesrecht)
- Gebäude, die überwiegend nicht beheizt werden
- Ferienhäuser, die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden
- Gebäude, die zum Abriss vorgesehen sind
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ein wertvolles Argument sein — er schafft Transparenz für potenzielle Käufer und Mieter.
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis im direkten Vergleich
Verbrauchsausweis
- Grundlage: Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
- Aussagekraft: Abhängig vom Nutzerverhalten
- Preis (bei uns): Ab 65,90 EUR (Wohngebäude) bzw. 75,90 EUR (Nichtwohngebäude)
- Bearbeitungszeit: Oft innerhalb von 24 Stunden
- Benötigte Unterlagen: Energieabrechnungen, Wohnfläche, Baujahr
- Vor-Ort-Termin: Nicht nötig
- Gültigkeit: 10 Jahre
- Geeignet für: Neuere Gebäude, grosse Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude
Bedarfsausweis
- Grundlage: Technische Gebäudeanalyse nach DIN V 18599
- Aussagekraft: Objektiv und vergleichbar — unabhängig vom Nutzerverhalten
- Preis (bei uns): Ab 290,00 EUR (Wohngebäude, nach Größe gestaffelt) bzw. Auf Anfrage (Nichtwohngebäude)
- Bearbeitungszeit: Ab 3 Werktagen (Wohngebäude mit Expressbearbeitung) bzw. ab 5 Werktagen (Nichtwohngebäude mit Expressbearbeitung)
- Benötigte Unterlagen: Baupläne, Fotos, Angaben zu Dämmung und Heizung
- Vor-Ort-Termin: Nicht nötig (Online-Verfahren)
- Gültigkeit: 10 Jahre
- Geeignet für: Alle Gebäude — insbesondere Altbauten, Neubauten und Sanierungsplanung
Was ändert sich 2026? Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Ab Mai 2026 tritt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz [EPBD ↗] in Kraft. Sie bringt Änderungen für Energieausweise in ganz Europa:
- Neue Energieeffizienzskala: Die bisherige Skala (A+ bis H) wird durch eine einheitliche Skala von A bis G ersetzt. A entspricht einem Nullemissionsgebäude.
- Erweiterte Inhalte: Energieausweise müssen künftig auch Informationen zu Treibhausgasemissionen, Lüftungsqualität und möglichen Sanierungsmaßnahmen enthalten.
- Strengere Anforderungen: Die Kriterien für die einzelnen Effizienzklassen werden EU-weit harmonisiert.
Was bedeutet das für Sie? Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit (10 Jahre ab Ausstellung). Wenn Ihr Ausweis in den nächsten Monaten abläuft, lohnt es sich, ihn jetzt noch nach den aktuellen Regeln erneuern zu lassen — die Anforderungen werden mit der neuen Richtlinie tendenziell steigen.
Wir beobachten die Umsetzung in deutsches Recht und informieren Sie rechtzeitig über konkrete Änderungen.
Fazit und nächste Schritte
Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis ist in den meisten Fällen einfach: Wenn Sie die freie Wahl haben und Ihren Energieausweis schnell und günstig benötigen, ist der Verbrauchsausweis ab 65,90 EUR die richtige Lösung. Wenn Sie eine objektive, technische Bewertung Ihres Gebäudes möchten — oder der Bedarfsausweis für Ihren Altbau Pflicht ist — erhalten Sie diesen bei uns ab 290,00 EUR. In beiden Fällen gilt: Sie benötigen keinen Vor-Ort-Termin. Die Beantragung funktioniert komplett online, Ihre Daten werden von unseren zertifizierten Energieberatern geprüft, und Sie erhalten ein rechtsgültigtes, beim [DIBt ↗] registriertes Dokument. Wenn Sie Ihren Energieausweis rechtzeitig vor einem Verkauf oder einer Vermietung beantragen, vermeiden Sie außerdem mögliche [Bussgelder von bis zu 10.000 EUR →](/blog/energieausweis-pflicht-was-passiert-wenn-er-fehlt).
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