
EPBD 2026: Was ändert sich beim Energieausweis?
Hinweis zum aktuellen Stand: Dieser Artikel basiert auf dem Stand vom Mai 2026. Das deutsche Umsetzungsgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz, befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Sobald der finale Beschluss vorliegt, aktualisieren wir diesen Beitrag mit allen relevanten Änderungen. Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden — Deutschland strebt das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) an
- Neue, EU-weit einheitliche Energieeffizienzklassen von A bis G ersetzen das bisherige Schema (A+ bis H)
- Erweiterte Energieausweis-Pflicht: Künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und umfassenden Sanierungen
- Die 65 %-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen entfällt — stattdessen technologieoffener Ansatz
- Empfehlung: Eigentümer sollten jetzt einen Energieausweis erstellen lassen, um die eigene Effizienzklasse zu kennen und Sanierungsbedarf rechtzeitig zu planen
Was ist die EPBD?
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist die zentrale EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden. Sie regelt, wie Mitgliedsstaaten die Energieeffizienz ihres Gebäudebestands bewerten und verbessern müssen — und ist unteranderem die rechtliche Grundlage für den Energieausweis in Deutschland.
Die jüngste Reform — die EPBD-Novelle 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1275) — wurde im Mai 2024 vom EU-Parlament beschlossen und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Deutschland muss die Vorgaben bis 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
Die deutsche Umsetzung erfolgt über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Der Kabinettsbeschluss ist nach aktuellem Stand für Mai 2026 vorgesehen, das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026. Die Bundesregierung hat auf EU-Ebene eine Fristverlängerung angekündigt, weil der ursprüngliche Zeitplan zur Umsetzung knapp wird.
Hintergrund: Die EU verfolgt das Ziel, bis 2050 einen vollständig klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen. Da Gebäude in der EU rund 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verursachen, ist die EPBD ein zentraler Baustein des European Green Deal.
Was ändert sich beim Energieausweis ab Juli 2026?
Neue Energieeffizienzklassen (A bis G)
Die wohl sichtbarste Änderung für Eigentümer betrifft die Energieeffizienzklassen. Bisher reicht die Skala in Deutschland von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Künftig wird sie EU-weit auf A bis G vereinheitlicht.
Die neue Logik:
- Klasse A entspricht einem Nullemissionsgebäude (Zero-Emission Building, ZEB)
- Klasse G umfasst die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands
- Die übrigen Gebäude verteilen sich auf die Klassen B bis F
Die genaue Skalierung (welcher kWh/m²a-Wert welcher Klasse entspricht) wird Deutschland im Rahmen des GMG festlegen. Klar ist: Ein Gebäude, das heute in Klasse F oder G fällt, kann unter dem neuen System eine andere Einstufung erhalten.
Erweiterte Energieausweis-Pflicht
Die Pflicht zum Energieausweis wird deutlich ausgeweitet. Bisher gilt: Bei Verkauf, Vermietung und Neubau muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Künftig kommen wichtige neue Anlässe hinzu:
- Bei Mietvertragsverlängerungen mit bestehenden Mietern — sie erhalten erstmals offiziellen Anspruch auf Einsicht
- Bei umfassenden Sanierungen — als "umfassend" gilt eine Sanierung, wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle energetisch erneuert werden oder die Maßnahmen mehr als 25 % des Gebäudewerts ausmachen
- Erweiterte Aushangpflicht für öffentlich zugängliche Gebäude
Für Vermieter heißt das konkret: Wer einen Mietvertrag verlängert und keinen aktuellen Energieausweis hat, riskiert ein Bußgeld.
Mindesteffizienzstandards (MEPS) für Gebäude
Eine zentrale Neuerung sind verbindliche Mindeststandards an die Energieeffizienz:
Für Wohngebäude:
- EU-weites Ziel: Reduktion des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um mindestens 16 % bis 2030 (gegenüber 2020) und um 20–22 % bis 2035
Für Nichtwohngebäude:
- Bis 2030: Die schlechtesten 16 % der Gebäude müssen saniert werden
- Bis 2033: Weitere 26 % folgen
Eigentümer betroffener Gebäude müssen also innerhalb der nächsten Jahre handeln. Wer rechtzeitig einen Energieausweis erstellen lässt, weiß genau, ob das eigene Gebäude betroffen ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Nationales digitales Gebäuderegister
Die EPBD verpflichtet Mitgliedsstaaten zum Aufbau eines nationalen digitalen Gebäuderegisters. Dort sollen alle Energieausweise zentral gespeichert werden. Deutschland plant den schrittweisen Aufbau bis Ende 2026. Für Eigentümer bedeutet das mehr Transparenz und einfacheren Zugriff auf Daten zur eigenen Immobilie.
Heizungen: 65-%-Erneuerbare-Pflicht entfällt
Eine der größten Veränderungen mit dem GMG: Die im aktuellen GEG verankerte Pflicht, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, soll gestrichen werden.
Stattdessen kommt ein technologieoffener Katalog:
- Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseanlagen und Hybridlösungen bleiben zulässig
- Auch neue Gas- oder Ölheizungen bleiben weiterhin zulässig
- Ab 1. Januar 2029 müssen diese jedoch einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen
Diese Änderung ist politisch umstritten, aber zentraler Bestandteil der aktuellen Eckpunkte des GMG.
Timeline: Wann wird was umgesetzt?
- 29. Mai 2026: EU-Frist zur Umsetzung der EPBD in nationales Recht
- 1. Juli 2026: Geplantes Inkrafttreten des GMG in Deutschland
- 2028: Alle neu geplanten öffentlichen Gebäude müssen Nullemissionsgebäude sein
- 1. Januar 2029: Neue Gas-/Ölheizungen müssen zunehmend CO₂-neutrale Brennstoffe nutzen
- 2030:Alle neu geplanten Gebäude müssen Nullemissionsgebäude sein
- 2050: Vollständig klimaneutraler Gebäudebestand in der EU
Was müssen Eigentümer jetzt tun?
Auch wenn viele Details des GMG erst im Sommer 2026 final feststehen werden, sollten Eigentümer jetzt aktiv werden. Drei konkrete Schritte:
- Aktuellen Energieausweis erstellen lassenUnknown NodeNur mit einem aktuellen Energieausweis wissen Sie, in welche Effizienzklasse Ihr Gebäude fällt — und ob Sie von den künftigen Mindeststandards betroffen sind. Ein Verbrauchsausweis ist bereits ab 65,90 EUR erhältlich, ein Bedarfsausweis liefert eine genauere Bewertung und konkrete Sanierungsempfehlungen.
- Sanierungsbedarf prüfenUnknown NodeWenn Ihr Gebäude eine schlechte Klasse hat (heute F, G oder H), sollten Sie sich frühzeitig mit Sanierungsoptionen befassen. Für eine ausführliche Sanierungsberatung empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
- Förderprogramme im Blick behaltenUnknown NodeSanierungsmaßnahmen werden weiterhin durch KfW und BAFA gefördert. Wer rechtzeitig plant, kann von diesen Programmen profitieren — bevor möglicherweise der Andrang steigt, wenn die MEPS-Fristen näher rücken.
Häufige Fragen zur EPBD 2026
Muss ich meinen alten Energieausweis nach Inkrafttreten des GMG erneuern?
Nein. Ein gültiger Energieausweis (10 Jahre Gültigkeit) bleibt auch nach Umsetzung der EPBD gültig. Die neuen Regeln greifen erst bei der nächsten Erstellung.
Welche Bußgelder drohen bei fehlendem Energieausweis?
Bei Verstößen drohen nach aktuellem GEG (§ 108) Bußgelder bis zu 10.000 EUR — etwa wenn der Ausweis fehlt, falsche Angaben enthält oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Diese Größenordnung soll auch im GMG erhalten bleiben.
Brauche ich bei einer Mietvertragsverlängerung wirklich einen Energieausweis?
Ja. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen ab 2026. Bestehende Mieter erhalten erstmals offiziellen Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis bei Mietvertragsverlängerung. Vermieter sollten daher prüfen, ob ein gültiger Ausweis vorliegt.
Was bedeutet "umfassende Sanierung" konkret?
Eine Sanierung gilt als umfassend, wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle energetisch erneuert werden oder die Maßnahmen mehr als 25 % des Gebäudewerts ausmachen. In diesen Fällen ist künftig auch ein Energieausweis erforderlich.
Was bedeutet "Nullemissionsgebäude"?
Ein Nullemissionsgebäude (Zero-Emission Building, ZEB) hat einen sehr geringen Energiebedarf und deckt diesen vollständig aus erneuerbaren Energien — entweder vor Ort, aus dem Netz oder über Anschluss an Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.
Muss ich mein Haus bis 2030 zwingend sanieren, wenn es Klasse G hat?
Die EPBD schreibt MEPS auf nationaler Ebene vor — die deutsche Umsetzung wird konkrete Sanierungspflichten und mögliche Ausnahmen festlegen (z. B. bei Denkmalschutz oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit). Den genauen Wortlaut werden wir Ihnen auf unserem Blog vorstellen, sobald das GMG verabschiedet ist.
Gilt die EPBD auch für Eigentumswohnungen?
Ja. Die Regelungen gelten für alle Wohngebäude, einschließlich Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Hier ist die Eigentümergemeinschaft (WEG) für die Umsetzung zuständig.
Fazit: Jetzt vorbereiten
Die EPBD-Novelle und das geplante GMG sind die größten gesetzlichen Änderungen im Bereich Gebäudeenergie der letzten Jahre. Auch wenn viele Details erst mit dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 final feststehen werden, ist eines klar: Wer sein Gebäude kennt, kann besser planen.
Ein aktueller Energieausweis ist der erste Schritt. Er zeigt Ihnen die aktuelle Effizienzklasse, gibt Hinweise auf Verbesserungspotenzial und ist die Grundlage jeder weiteren Planung — egal ob Sanierung, Verkauf, Vermietung oder Mietvertragsverlängerung.
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